Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Mit dem am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wurde der Versuch unternommen den im ganzen Recht verstreuten Diskriminierungsschutz unter einem Dach zu konzentrieren. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Dem Arbeitgeber wird die Pflicht auferlegt Vorsorge zutreffen, um Diskriminierungen am Arbeitsplatz nicht erst entstehen zu lassen. Dies kann durch Schulungen von Vorgesetzten und Kollegen, aber auch durch Beseitigung eines anzüglichen Umfeldes erfolgen. Arbeitgeber, die ihren Pflichten nicht nachkommen oder sogar Beschwerden ihrer Angestellten ignorieren, können sich Schadensersatzpflichtig machen.