Kündigung allgemein
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedingte Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft sofort oder nach Ablauf einer Frist unmittelbar beendet wird.
Eines der wichtigsten Beendigungsgründe für ein Arbeitsverhältnis ist die Kündigung. Eine Kündigung kann in den unterschiedlichsten Formen auftreten. Man kann sie einerseits nach der Kündigungsfrist unterscheiden. So bezeichnet die ordentliche Kündigung eine Kündigung mit einer Frist und die außerordentliche Kündigung eine fristlose Kündigung. Eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit ist nach dem Kündigungsgrund zu differenzieren. Im Wesentlichen kennt das Kündigungsschutzgesetz in seinem § 1 Abs. 2 drei Arten, und zwar die betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung.