Streit um die Bewertung im Arbeitszeugnis
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 14.10.2003, 9 AZR 12/03 § 109 GewO Leitsatz: Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis eine gut durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen. Kommentar: Ein Streitpunkt bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft die Frage nach dem richtigen Arbeitszeugnis. Ob […]