Keine Beweislast bei unaufklärbaren Tathergang
Bundesgerichtshof Urteil vom 20.12.2006, IV ZR 233/05 Leitsatz: Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses gelegene Loggia gelangt […]